|
Hintergrundinformationen zum Entsorgungsmarkt POLEN.
RechtsgrundlagenBei der Abfallverbringung gilt die EU-Abfallverbringungsverordnung, nicht jedoch die nationalen Abfallgesetze der betroffenen (Export-, Transit- und Import) Land.Die Abfallverbringungsverordnung regelt auch die Dokmentation (Nachweisführung); entsprechend entfallen auch alle nationalen Nachweisvorschriften. Alle übrigen Vorschriften z.B. für den Transport sind nicht internationl geregelt, deshalb sind in jedem Land die nationalen Regelungen anzuwenden. D.H. bei einem Abfalltransport von Deutschland über Frankreich nach Spanien sind soweit vorhanden die deutschen, französischen und spanischen Transportvorschriften, jeweils für den nationalen Teil der Transportstrecke zu berücksichtigen. Diese Inkonsisten z.B. beim Transport stellt in der Praxis ein nicht unerhebliches Hemmnis bei der Auslandsentsorgung dar. Derzeit existieren Registrierungs- bzw. Genehmigungspflichten für Abfalltransporte in
weitergehende Informationen finden Sie in der Rubrik Rechtsgrundlagen Polen steht in der Abfallwirtschaft zwar noch am Anfang seiner Entwicklung, dürfte aber in den nächsten 5 bis 8 Jahren sehr attraktiv werden. Müllverbrennung in Polen
Abfallverwertungsanlagen in Polen
Abfalltransport in Polen
Kostensituation in Polen
|