Ab 12. Juli 2007 gilt die neue Abfallverbringungsverordnung (Nr. 1013/2006) der EU.

Die immer schwieriger werdende Situation bei der Entsorgung von Siedlungsabfällen wird heute auch nicht mehr von der LAGA übersehen. In ihrem jüngsten Bericht verweist die LAGA explizit auf die Notwendigkeit der Auslandsverwertung um den Entsorgungsstau in Deutschland wenigstens etwas abzumildern.

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EG)Nr. 1013/2006   deutsch  (PDF)
  • Règlement (CE) N° 1013/2006   france  (PDF)
  • Regulation (EC) No 1013/2006   english  (PDF)
  • Rozporzadzenie (WE) nr 1013/2006   po polsku  (PDF)
Ein Argument: die Kosten

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Die Verbringung von gewerblichen Siedlungsabfällen bedarf einer Notifizierung (behördliche Genehmigung). Die Notifizierungsunterlagen umfassen
  • Notifizierungsbogen
  • Begleitformular
  • Vertrag zwischen Abfallerzeuger und Importeur
  • Sicherheitsleistung (Versicherung, Bankbürgschaft,..)
  • ergänzende Unterlagen (z.B. Analysen)

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