| ||||
![]() |
![]() |
![]() |
![]() | |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() | |
|
Seit 12. Juli 2007 gilt die neue Abfallverbringungsverordnung (Nr. 1013/2006) der EU. Hiermit wurde eine wesentliche
Liberalisierung der Verwertung von Abfällen eingeführt. Die Abfallahmenrichtline aus de Jahre 2008 der EU geht in die gleiche Richtung. Hierdurch werden u.a. Lieferantenrücknahmen aber auch hochwertige Verwertungsdformen sowie bestimmte Abfallarten (z.B. Metallschrotte) bereits sehr früh aus dem Abfallrecht "entlassen". Genau an diesen Punkten wird die Auslandsverwertung für alle Betroffenen eine ernstzunehmend Alternative. | ||||
Rechtsgrundlagen |
||||
Ein Argument: die Kosten |
![]() | |||
Hier gibt es die benötigen Informationen |
Dies ist der operative Bereich | |||
|
|
|||