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Seit 12. Juli 2007 gilt die neue Abfallverbringungsverordnung (Nr. 1013/2006) der EU. Hiermit wurde eine wesentliche Liberalisierung der Verwertung von Abfällen eingeführt.
Die Abfallahmenrichtline aus de Jahre 2008 der EU geht in die gleiche Richtung. Hierdurch werden u.a. Lieferantenrücknahmen aber auch hochwertige Verwertungsdformen sowie bestimmte Abfallarten (z.B. Metallschrotte) bereits sehr früh aus dem Abfallrecht "entlassen". Genau an diesen Punkten wird die Auslandsverwertung für alle Betroffenen eine ernstzunehmend Alternative.

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EG)Nr. 1013/2006   deutsch  (PDF)
  • Règlement (CE) N° 1013/2006   france  (PDF)
  • Regulation (EC) No 1013/2006   english  (PDF)
  • Rozporzadzenie (WE) nr 1013/2006   po polsku  (PDF)

Ein Argument: die Kosten

Hier gibt es die benötigen Informationen

Dies ist der operative Bereich

Abfall-Export


Die Verwertung von Abfällen in Nachbarstaaten ist durchaus eine Alternative.
Hierbei gilt es einige Besonderheiten zu beachten, die es bei der Entsorgung im Inland nicht gibt.
Das größte Problem ist jedoch geeignete und wirtschaftlich interssante Partner zu finden.

Wir haben die erforderliche Infrastruktur, um Unternehmen beim Abfallexport maßgeblich zu unterstützen.

Hierzu zählen:

  • Verwerterdatenbanken
  • Datenbanken mit Abfallbeförderern
  • mehrsprachige (Entsorgungs-)Verträge zur Notifizierung sowie
  • Kooperationspartner in den Nachbarländern

Abfall-Börse


Entsorger-Datenbanken


Sie wollen als Abfallerzeuger Ihre Abfälle anbieten?
oder
Sie suchen als Abfallentsorger Abfälle zur Verwertung?


Dieser Bereich wird z.Z. nicht betrieben!